FAQ
Die Behandlung mit medizinischem Cannabis wirft oft viele Fragen auf – von rechtlichen Aspekten über die richtige Anwendung bis hin zu Nebenwirkungen oder der Kostenübernahme. In diesem Bereich sind die wichtigsten Fragen verständlich, klar und aktuell aufgeführt.
Was ist Medizinalcannabis und wie wird es angewendet?
Medizinalcannabis bezeichnet den Einsatz von Cannabis oder cannabisbasierten Arzneimitteln zu therapeutischen Zwecken. In Deutschland unterliegt es strengen Qualitäts- und Reinheitsanforderungen und wird ausschließlich auf ärztliches Rezept abgegeben.
Die Anwendung erfolgt je nach medizinischer Indikation in verschiedenen Formen, darunter:
- Inhalation von getrockneten Cannabisblüten (z. B. über einen Vaporizer) - Orale Einnahme von Tropfen, Kapseln oder Ölen - Topische Anwendung (z. B. bei Gelenkschmerzen, in speziellen Fällen)
Die Auswahl der Darreichungsform und die Dosierung richten sich nach der individuellen Situation der Patientin bzw. des Patienten und werden ärztlich begleitet.
Wie erhalte ich ein Rezept?
Ein Rezept für Medizinalcannabis erhältst du über eine ärztliche Verordnung. Voraussetzung ist eine ernsthafte Erkrankung, bei der:
- herkömmliche Therapien nicht ausreichend wirken oder - starke Nebenwirkungen verursachen
In einem ärztlichen Gespräch wird geprüft, ob Cannabis medizinisch sinnvoll ist. Bei Eignung stellt die Ärztin oder der Arzt ein Rezept aus. Dieses kann in einer entsprechend zugelassenen Apotheke eingelöst werden.
Seit der Gesetzesänderung 2024 ist keine Genehmigung der Krankenkasse mehr erforderlich, um mit der Therapie zu beginnen – bei gesetzlich Versicherten muss jedoch ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden.
Gibt es Nebenwirkungen?
Wie bei jedem Medikament kann auch bei der Anwendung von Medizinalcannabis zu Nebenwirkungen kommen. Zu den häufigsten zählen:
- Müdigkeit oder Schläfrigkeit - Schwindel - Mundtrockenheit - Veränderung der Stimmung oder Wahrnehmung - Appetitzunahme
Diese treten nicht bei allen Menschen auf und hängen stark von der Dosierung, der Sorte und der individuellen Empfindlichkeit ab. Unerwünschte Effekte sind in der Regel reversibel und können durch Anpassung der Dosis gemindert werden. Die Behandlung sollte immer ärztlich begleitet werden.
Kann ich andere Medikamente weiterhin nehmen?
Grundsätzlich ja – viele Patient:innen erhalten Medizinalcannabis zusätzlich zu bestehenden Behandlungen. Allerdings kann es zu Wechselwirkungen mit bestimmten Medikamenten kommen – insbesondere solchen, die über die Leber abgebaut werden (z. B. Antidepressiva, Blutdruckmittel, Schmerzmedikamente).
Daher ist es wichtig, Deine Ärztin oder Deinen Arzt über alle aktuellen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel zu informieren. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Dosierung anderer Arzneimittel anzupassen.
Was ist beim Autofahren zu beachten?
Patient:innen, die Cannabis ärztlich verordnet bekommen, dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist, dass:
- die Medikation regelmäßig und bestimmungsgemäß eingenommen wird - keine akute Beeinträchtigung vorliegt (z. B. direkt nach Einnahme oder bei Überdosierung)
Es empfiehlt sich, stets ein ärztliches Attest oder das Rezept mitzuführen, um bei einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die Einnahme medizinisch indiziert ist. Eine individuelle verkehrsmedizinische Beratung durch die Ärztin oder den Arzt ist unbedingt zu empfehlen.
Wird die Therapie von der Krankenkasse bezahlt?
Ja – gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für eine Cannabistherapie übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen:
- eine schwerwiegende Erkrankung - Ausschöpfung anderer Therapieoptionen - ärztliche Einschätzung, dass Medizinalcannabis eine positive Wirkung erwarten lässt
Ein Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung gestellt werden. Viele Telemedizin-Plattformen oder Fachärzt:innen unterstützen bei der Antragstellung. Privatversicherte sollten individuell bei ihrer Versicherung nachfragen.
Wer darf Cannabis verschreiben?
In Deutschland dürfen alle approbierten Ärzt:innen Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben – mit Ausnahme von Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen. Dazu zählen auch Hausärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Ärzt:innen auf Telemedizin-Plattformen.
Wichtig ist, dass die Ärztin oder der Arzt Erfahrung mit der Cannabistherapie hat und eine sorgfältige Anamnese sowie Aufklärung durchführt. Auch Folgerezepte dürfen ausgestellt werden, sofern die Therapieform weiterhin sinnvoll ist.
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