Was bedeutet die neue Gesetzeslage ab 2024?
Im April 2024 trat eine neue Gesetzesregelung in Kraft, die den Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich vereinfacht. Doch was genau wurde geändert? Wer profitiert davon – und was bleibt bestehen? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Änderungen für Patient:innen, Ärzt:innen und Apotheken.
Die wichtigste Änderung: Cannabis kein Betäubungsmittel mehr

Medizinisches Cannabis fällt seit April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern wird als „normales verschreibungspflichtiges Medikament“ behandelt.
Das bedeutet: Keine BtM-Rezepte mehr nötig, was den Aufwand für Ärzt:innen und Apotheken deutlich senkt.
„Die Entlassung aus dem BtMG ist ein Paradigmenwechsel – Cannabis wird nun rechtlich wie jedes andere verschreibungspflichtige Arzneimittel behandelt.“
Dr. Martin Keller, Fachanwalt für Medizinrecht
Was ändert sich für Patient:innen?

Rezept wie bei anderen Medikamenten: Ein gewöhnliches Rezept reicht, keine Spezialformulare.
Keine Genehmigungspflicht der Krankenkasse mehr vor Therapiebeginn (in vielen Fällen) – die Hürde für den Einstieg sinkt.
Mehr Flexibilität bei der Arztwahl (Hausärzt:innen dürfen leichter verschreiben).
Was bleibt gleich?

Verschreibung nur durch Ärzt:innen, nicht durch Zahn- oder Tierärzte.
Therapie weiterhin individuell zu begründen – es gibt keine „freie“ Abgabe.
Cannabis bleibt apothekenpflichtig und unterliegt weiterhin Qualitätskontrollen.
Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt nach Antragstellung und medizinischer Begründung.
Auswirkungen auf die Versorgung

Mehr Ärzt:innen bieten Cannabis-Therapien an → bessere Erreichbarkeit
Apotheken müssen sich stärker auf Beratung und Sortenkenntnis einstellen
Telemedizin-Plattformen profitieren: weniger bürokratischer Aufwand
Ist die Therapie jetzt für alle frei verfügbar?

Nein. Auch wenn die Formalitäten vereinfacht wurden, bleibt medizinisches Cannabis ein Arzneimittel – keine Lifestyle-Option. Die Verschreibung erfordert weiterhin eine fachliche Einschätzung und medizinische Indikation.
„Früher hat mich mein Hausarzt abgewiesen, weil der Papierkram zu kompliziert war. Jetzt hat er mich endlich ernst genommen.“
Jana D. (41), Patientin mit Fibromyalgie
„Ich habe drei Monate auf eine Genehmigung gewartet. Heute bekomme ich mein Rezept in wenigen Minuten – das ist eine riesige Erleichterung.“
Tim L. (29), ADHS-Patient
Ein Schritt Richtung Entlastung

Die neue Gesetzeslage vereinfacht den Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich – für Patient:innen, Ärzt:innen und Apotheken. Gleichzeitig bleibt die Therapie weiterhin an fachliche Standards gebunden, um Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Wer gut informiert ist, kann die neuen Möglichkeiten sinnvoll für sich nutzen.
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